AGB
zur Nutzung des Aktionärsservice "Aktienmarkt" der Dresdner Dampfeisenbahn AG

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§1 Serviceleistungsanbieter/Impressum – Support

Dresdner Dampfeisenbahn AG
Robert-Matzke-Straße 9
01127 Dresden (Deutschland/Germany)

Handelsregister Dresden HRB 16044
Vorstand: Andreas Börnig
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Ulrich Münzer
Internet: http://www.dresdner-dampfeisenbahn.de
E-Mail: mail@dresdner-dampfeisenbahn.de
Tel.: 0351-40765086

Supportleitung und Verantwortlicher für Schlichtungsfragen
Andreas Börnig
Tel.: 0351-40765086
E-Mail: support@dresdner-dampfeisenbahn.de


§2 Serviceleistungsbeschreibung

Als Service für ihre Aktionäre stellt die Dresdner Dampfeisenbahn AG unter der Internetadresse "https://evolar.de/ddag/main/aktienmarkt" eine Anzeigen-Plattform zur Verfügung, die es ermöglicht, Verkaufsangebote über Aktien der Dresdner Dampfeisenbahn AG zu erstellen, im Internet zu veröffentlichen, nur einer bestimmten Person zugänglich zu machen oder wieder zu löschen.

Eine Prüfroutine unterstützt die Angebotserstellung dahingehend, dass nur gültige und erfüllbare Angebote zur Veröffentlichung freigegeben werden können. Nach der Annahme eines Angebots werden die einzelnen Schritte zur Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages überwacht und protokolliert.

Als erweiterten Service agiert die Dresdner Dampfeisenbahn AG auf Wunsch der Vertragspartner als Schlichter bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Abwicklung des Vertrages (siehe auch informellen Anhang "Datenschutz und Sicherheit").


§3 Art der veröffentlichten Angebote

Sofern im Angebotstext nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den Anzeigen im Aktienmarkt der Dresdner Dampfeisenbahn AG um Angebote von Privatpersonen über nicht börsennotierte Aktien, für die nach §3 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospektes gilt.

Die angebotenen Aktien repräsentieren einen voll stimm- und gewinnberechtigten Anteil an der Dresdner Dampfeisenbahn AG. Interessenten können sich auf der Homepage des Unternehmens (http://www.dresdner-dampfeisenbahn.de ) unter den Menüpunkten "Satzung, Jahresabschlüsse und Quartalsberichte" über die aktuelle wirtschaftliche Situation der AG informieren.



§4 Kosten für Aktienverkäufer (Anbieter)

Das Einstellen oder Löschen von Angeboten erfolgt unentgeltlich.

Nach Annahme eines Angebotes und erfolgreicher Abwicklung der Transaktion können Neu-Verbriefungskosten entstehen, die grundsätzlich dem Aktienverkäufer in Rechnung gestellt werden. Die zu erwartenden Kosten werden während der Angebotserstellung berechnet und vor der Freigabe des Angebots explizit ausgewiesen. Neuverbriefungskosten werden für einen begrenzten Zeitraum auf einem persönlichen Aktionärs-Finanzkonto erfasst und nach erreichen eines wirtschaftlich sinnvollen Schwellenwertes von der AG per E-Mail in Rechnung gestellt oder mit Dividendenansprüchen verrechnet.


§5 Kosten für Aktienkäufer

Die Erstellung oder Löschung (möglich, solange kein Angebot angenommen wurde) eines Aktionärskontos sowie die Annahme von Angeboten erfolgen unentgeltlich.

Außer der Verpflichtung zur Zahlung des im Angebot ausgewiesenen Aktienpaketpreises an den Anbieter entstehen dem Käufer keine weiteren Kosten.


§6 Pflichten des Aktienverkäufers (Anbieter)

Sofern die "Bagatellgrenzen" nach §3 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) überschritten werden, ist der Anbieter verpflichtet, im Anzeigentext auf die Hinterlegung eines Verkaufsprospektes hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Hinterlegung eines Verkaufsprospektes entsteht insbesondere, wenn der Verkaufspreis für die Summe aller angebotenen Aktien in einem Zeitraum von 12 Monaten
100.000,- € (i.W.: Einhunderttausend Euro) übersteigt.

Anzeigentexte dürfen keine illegalen Inhalte enthalten und nicht gegen die guten Sitten oder die Interessen der Gesellschaft verstoßen. Die Dresdner Dampfeisenbahn AG behält sich das Recht vor, Angebote zu sperren oder einzelne Personen komplett vom Aktienmarkt auszuschließen.


§7 Zustimmungserfordernis

Bei den Aktien der Dresdner Dampfeisenbahn AG handelt es sich gemäß §6 Absatz 1 der Satzung um voll eingezahlte vinkulierte Namensaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können. Die Zustimmung wird nach Angebotsannahme automatisch bei der Geschäftsleitung angefordert.
Im Falle einer Verweigerung werden die Vertragsparteien per E-Mail informiert. Die Teilnehmer am Aktienmarkt erkennen an, dass der abgeschlossene Vertrag in diesem Fall nichtig wird und das gegenseitige Recht auf Erfüllung entfällt.


§8 Rechtswahl

Für die Nutzung des Aktienmarktes und der damit verbundenen Geschäftsbeziehung mit der Dresdner Dampfeisenbahn AG gilt ausschließlich das in Deutschland geltende Recht.






Informeller Anhang: "In fünf Schritten zum Aktionär"


Schritt 1
Suchen Sie ein passendes Angebot, klicken Sie auf "Angebot annehmen" und bestätigen Sie den Vorgang mit Ihrer Kennung. Eine Zusammenfassung erhalten Sie per E-Mail. Eine Statusmeldung in Ihrem Aktionärsmenü informiert Sie zusätzlich über den aktuellen Stand der eingeleiteten Transaktion.

Schritt 2
Sofern es sich um vinkulierte Namensaktien (Einschränkung der Übertragbarkeit) handelt, wird automatisch die Zustimmung der Geschäftsleitung angefordert. Bei einer Prüfungsroutine erfolgt die Zustimmung oder Ablehnung sofort, bei manueller Prüfung kann dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen. Das Ergebnis wird per E-Mail und in der Statusmeldung bekannt gegeben.

Schritt 3
Sobald die Zustimmung erteilt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. In der Statusmeldung wird die Bankverbindung des Verkäufers bekannt gegeben und an die ausstehende Kaufpreiszahlung erinnert. Überweisen Sie den vereinbarten Kaupreis und warten den Zahlungseingang beim Verkäufer ab (in der Regel ein bis drei Tage).

Schritt 4
Nach Zahlungseingang ist der Verkäufer verpflichtet, die Übertragung der vereinbarten Aktien zu beantragen. Die Aktien werden daraufhin auf Ihr Konto gebucht, das Sie über die Funktion "Bestandsreport" einsehen können. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt Aktionär.

Schritt 5
Sofern eine Übergabe der Alturkunde vereinbart wurde (sinnvoll bei Sonderdrucken mit Sammlerwert) ist der Altaktionär zur Zusendung verpflichtet. Andernfalls wird Ihr Bestand für einen begrenzten Zeitraum virtuell geführt und später auf einer Urkunde Ihrer Wahl verbrieft (gebührenpflichtige Schmuckurkunde mit Layout oder kostenloser Textdruck schwarz auf weißem Standardpapier).


Anonymität
Bei Transaktionen mit Neuverbriefung wird den Vertragsparteien ausschließlich die Bankverbindung des Anbieters (Anonymisierung des Kontoinhabers möglich) bekannt gegeben.
Sofern die Übergabe der Alturkunde vereinbart wurde (nur sinnvoll bei Sammlerstücken) wird dem Anbieter zusätzlich die Zustelladresse (registrierte Postanschrift) mitgeteilt.


Datenschutz und Sicherheit
Nach Bestätigung der Annahme eines Kaufangebots kommt zwischen Käufer und Verkäufer ein Vertrag gemäß §§ 398, 413 BGB zustande, der für beide Seiten einen Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Pflichten (Kaufpreiszahlung, Übertragung der Aktien nach Kaufpreiszahlung) begründet. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien kann die AG als Schlichter einberufen werden. In diesem Fall wird sie beide Parteien anhören und die Voraussetzungen für einen Übertragungsanspruch prüfen (z.B. Nachweis der ordnungsgemäßen Kaufpreiszahlung). Erst wenn auch hier keine Einigung zustande kommt, gibt die Gesellschaft beiden Parteien die gespeicherten Personendaten bekannt.