AGB
zur Nutzung des Aktionärsservice "Aktienmarkt" der Dresdner Dampfeisenbahn AG
( download als pdf )
§1 Serviceleistungsanbieter/Impressum – Support
Dresdner Dampfeisenbahn AG
Robert-Matzke-Straße 9
01127 Dresden (Deutschland/Germany)
Handelsregister Dresden HRB 16044
Vorstand: Andreas Börnig
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Ulrich Münzer
Internet:
http://www.dresdner-dampfeisenbahn.de
E-Mail:
mail@dresdner-dampfeisenbahn.de
Tel.: 0351-40765086
Supportleitung und Verantwortlicher für Schlichtungsfragen
Andreas Börnig
Tel.: 0351-40765086
E-Mail:
support@dresdner-dampfeisenbahn.de
§2 Serviceleistungsbeschreibung
Als Service für ihre Aktionäre stellt die Dresdner Dampfeisenbahn AG unter der
Internetadresse "https://evolar.de/ddag/main/aktienmarkt" eine Anzeigen-Plattform
zur Verfügung, die es ermöglicht, Verkaufsangebote über Aktien der Dresdner
Dampfeisenbahn AG zu erstellen, im Internet zu veröffentlichen, nur einer
bestimmten Person zugänglich zu machen oder wieder zu löschen.
Eine Prüfroutine unterstützt die Angebotserstellung dahingehend, dass nur
gültige und erfüllbare Angebote zur Veröffentlichung freigegeben werden können.
Nach der Annahme eines Angebots werden die einzelnen Schritte zur Erfüllung des
abgeschlossenen Vertrages überwacht und protokolliert.
Als erweiterten Service agiert die Dresdner Dampfeisenbahn AG auf Wunsch der
Vertragspartner als Schlichter bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der
Abwicklung des Vertrages (siehe auch informellen Anhang "Datenschutz und
Sicherheit").
§3 Art der veröffentlichten Angebote
Sofern im Angebotstext nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den
Anzeigen im Aktienmarkt der Dresdner Dampfeisenbahn AG um Angebote von
Privatpersonen über nicht börsennotierte Aktien, für die nach §3 WpPG
(Wertpapierprospektgesetz) keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines
Prospektes gilt.
Die angebotenen Aktien repräsentieren einen voll stimm- und gewinnberechtigten
Anteil an der Dresdner Dampfeisenbahn AG. Interessenten können sich auf der
Homepage des Unternehmens (http://www.dresdner-dampfeisenbahn.de ) unter den
Menüpunkten "Satzung, Jahresabschlüsse und Quartalsberichte" über die aktuelle
wirtschaftliche Situation der AG informieren.
§4 Kosten für Aktienverkäufer (Anbieter)
Das Einstellen oder Löschen von Angeboten erfolgt unentgeltlich.
Nach Annahme eines Angebotes und erfolgreicher Abwicklung der Transaktion können
Neu-Verbriefungskosten entstehen, die grundsätzlich dem Aktienverkäufer in
Rechnung gestellt werden. Die zu erwartenden Kosten werden während der
Angebotserstellung berechnet und vor der Freigabe des Angebots explizit
ausgewiesen. Neuverbriefungskosten werden für einen begrenzten Zeitraum auf
einem persönlichen Aktionärs-Finanzkonto erfasst und nach erreichen eines
wirtschaftlich sinnvollen Schwellenwertes von der AG per E-Mail in Rechnung
gestellt oder mit Dividendenansprüchen verrechnet.
§5 Kosten für Aktienkäufer
Die Erstellung oder Löschung (möglich, solange kein Angebot angenommen wurde)
eines Aktionärskontos sowie die Annahme von Angeboten erfolgen unentgeltlich.
Außer der Verpflichtung zur Zahlung des im Angebot ausgewiesenen
Aktienpaketpreises an den Anbieter entstehen dem Käufer keine weiteren Kosten.
§6 Pflichten des Aktienverkäufers (Anbieter)
Sofern die "Bagatellgrenzen" nach §3 WpPG (Wertpapierprospektgesetz)
überschritten werden, ist der Anbieter verpflichtet, im Anzeigentext auf die
Hinterlegung eines Verkaufsprospektes hinzuweisen. Die Verpflichtung zur
Hinterlegung eines Verkaufsprospektes entsteht insbesondere, wenn der
Verkaufspreis für die Summe aller angebotenen Aktien in einem Zeitraum von 12
Monaten
100.000,- € (i.W.: Einhunderttausend Euro) übersteigt.
Anzeigentexte dürfen keine illegalen Inhalte enthalten und nicht gegen die guten
Sitten oder die Interessen der Gesellschaft verstoßen. Die Dresdner
Dampfeisenbahn AG behält sich das Recht vor, Angebote zu sperren oder einzelne
Personen komplett vom Aktienmarkt auszuschließen.
§7 Zustimmungserfordernis
Bei den Aktien der Dresdner Dampfeisenbahn AG handelt es sich gemäß §6 Absatz 1
der Satzung um voll eingezahlte vinkulierte Namensaktien, die nur mit Zustimmung
der Gesellschaft übertragen werden können. Die Zustimmung wird nach
Angebotsannahme automatisch bei der Geschäftsleitung angefordert.
Im Falle einer Verweigerung werden die Vertragsparteien per E-Mail informiert.
Die Teilnehmer am Aktienmarkt erkennen an, dass der abgeschlossene Vertrag in
diesem Fall nichtig wird und das gegenseitige Recht auf Erfüllung entfällt.
§8 Rechtswahl
Für die Nutzung des Aktienmarktes und der damit verbundenen Geschäftsbeziehung
mit der Dresdner Dampfeisenbahn AG gilt ausschließlich das in Deutschland
geltende Recht.
Informeller Anhang: "In fünf Schritten zum Aktionär"
Schritt 1
Suchen Sie ein passendes Angebot, klicken Sie auf "Angebot annehmen" und
bestätigen Sie den Vorgang mit Ihrer Kennung. Eine Zusammenfassung erhalten Sie
per E-Mail. Eine Statusmeldung in Ihrem Aktionärsmenü informiert Sie zusätzlich
über den aktuellen Stand der eingeleiteten Transaktion.
Schritt 2
Sofern es sich um vinkulierte Namensaktien (Einschränkung der Übertragbarkeit)
handelt, wird automatisch die Zustimmung der Geschäftsleitung angefordert. Bei
einer Prüfungsroutine erfolgt die Zustimmung oder Ablehnung sofort, bei
manueller Prüfung kann dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen. Das
Ergebnis wird per E-Mail und in der Statusmeldung bekannt gegeben.
Schritt 3
Sobald die Zustimmung erteilt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. In der
Statusmeldung wird die Bankverbindung des Verkäufers bekannt gegeben und an die
ausstehende Kaufpreiszahlung erinnert. Überweisen Sie den vereinbarten Kaupreis
und warten den Zahlungseingang beim Verkäufer ab (in der Regel ein bis drei
Tage).
Schritt 4
Nach Zahlungseingang ist der Verkäufer verpflichtet, die Übertragung der
vereinbarten Aktien zu beantragen. Die Aktien werden daraufhin auf Ihr Konto
gebucht, das Sie über die Funktion "Bestandsreport" einsehen können. Herzlichen
Glückwunsch, Sie sind jetzt Aktionär.
Schritt 5
Sofern eine Übergabe der Alturkunde vereinbart wurde (sinnvoll bei
Sonderdrucken mit Sammlerwert) ist der Altaktionär zur Zusendung verpflichtet.
Andernfalls wird Ihr Bestand für einen begrenzten Zeitraum virtuell geführt und
später auf einer Urkunde Ihrer Wahl verbrieft (gebührenpflichtige Schmuckurkunde
mit Layout oder kostenloser Textdruck schwarz auf weißem Standardpapier).
Anonymität
Bei Transaktionen mit Neuverbriefung wird den Vertragsparteien
ausschließlich die Bankverbindung des Anbieters (Anonymisierung des
Kontoinhabers möglich) bekannt gegeben.
Sofern die Übergabe der Alturkunde vereinbart wurde (nur sinnvoll bei
Sammlerstücken) wird dem Anbieter zusätzlich die Zustelladresse (registrierte
Postanschrift) mitgeteilt.
Datenschutz und Sicherheit
Nach Bestätigung der Annahme eines Kaufangebots kommt zwischen Käufer und
Verkäufer ein Vertrag gemäß §§ 398, 413 BGB zustande, der für beide Seiten einen
Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Pflichten (Kaufpreiszahlung, Übertragung
der Aktien nach Kaufpreiszahlung) begründet. Bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Vertragsparteien kann die AG als Schlichter einberufen werden. In
diesem Fall wird sie beide Parteien anhören und die Voraussetzungen für einen
Übertragungsanspruch prüfen (z.B. Nachweis der ordnungsgemäßen
Kaufpreiszahlung). Erst wenn auch hier keine Einigung zustande kommt, gibt die
Gesellschaft beiden Parteien die gespeicherten Personendaten bekannt.